Et voilà: eine Steuer auf Aktiengewinne

„Besser 25 % auf X, statt 42 % auf nix.“ Durchaus griffig warb Peer Steinbrück so für die Einführung der Abgeltungsteuer zum 01. Januar 2009. Wohlwollend interpretiert hatte der damalige Finanzminister (SPD) dabei internationale Investoren mit dem Willen und der Fähigkeit zur Steuerarbitrage im Visier – getroffen hat er Sparer. Et voilà: eine Steuer auf Aktiengewinne. Ein Rückblick.

07. März 2025

Et voilà: eine Steuer auf Aktiengewinne

Getroffen wurden damit jene, die fähig und willens zur eigenverantwortlichen privaten Rentenvorsorge sind. Denn die große Koalition hatte den auf Kapitalerträge anwendbaren Steuersatz zwar von heute bis zu 45 % (dem persönlichen Grenzsteuersatz) auf maximal 25 % gesenkt (je, immer noch, zuzüglich Solidaritätszuschlag), dabei jedoch gleichzeitig die Spekulationsfrist für Aktiengewinne gestrichen. Im Ergebnis wird beim Verkauf von Aktien nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr erst durch die Abgeltungsteuer überhaupt eine Abgabe fällig – 25 % von X eben.

Et voilà: Eine Steuer auf Aktiengewinne

Private Investoren mit einer die Spekulationsfrist übersteigenden Haltedauer, und das scheint erwartbar und im Einklang mit gängigen Investmentprinzipien weit überwiegend gegeben, sahen sich 2009 also nicht mit einer bloßen Steuererhöhung konfrontiert – sondern effektiv mit der Einführung einer Steuer von 26,4 % auf Aktiengewinne.

Ein geringer Sparerpauschbetrag hat den Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ersetzt

Nun ließe sich argumentieren, dass der Gesetzgeber einen Ausgleich schaffen wollte, indem er Zinserträge und Dividendeneinkünfte besser gestellt hat. Die ersparte Steuer kann zusätzlich wieder angelegt werden – und der Investor profitiert vom Zinseszinseffekt, der die Versteuerung der Aktiengewinne, insbesondere am Ende langer Haltedauern, überkompensieren kann. Rechnerisch ist das möglich. Tatsächlich bleibt diese Überlegung jedoch regelmäßig irrelevant – schon deshalb, da mit der Abgeltungsteuer auch der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten im Zusammenhang mit der Aktienanlage ausgeschlossen wurde. Fahrten zu Hauptversammlungen, deren Vorbereitung sowie sämtliche weiteren Kosten zur Erzielung von Kapitalerträgen sind seitdem mit einem geringen Sparerpauschbetrag abgegolten. Sollte der Gesetzgeber einen Ausgleich im Sinn gehabt haben, so hat der diesen zumindest verfehlt.

Die Abschaffung der Abgeltungsteuer ist überfällig

Kapitalerträge steuerlich wie andere Einkunftsarten zu behandeln wäre konsequent und die Versteuerung mit dem regelmäßig höheren persönlichen Grenzsteuersatz folgerichtig. Die Abschaffung der Abgeltungsteuer ist überfällig. Voraussetzung hierfür ist eine Spekulationsfrist, welche die private Rentenvorsorge unterstützt. Für Anlagegold gilt hier ein Jahr, für Immobilien zehn Jahre – für Aktien scheint eine Spekulationsfrist von fünf Jahren angemessen.

cbe