Der Solidaritätszuschlag bleibt – zumindest bis auf Weiteres hat der BGH zuletzt die Verfassungsmäßigkeit der Zusatzsteuer bestätigt. Kein Entkommen also für Privatanleger mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland – eine Reduzierung ist jedoch möglich. Soli auf Kapitalerträge: Sparpotential mit ausländischen Aktien.
18. April 2025

Auf per Abgeltungsteuer erfasste Kapitalerträge ist der Soli in voller Höhe fällig. 5,5% werden der Steuerlast aufgeschlagen – statt 25,0% müssen Privatanleger also rund 26,4% an das Finanzamt abführen.
Das gilt grundsätzlich für alle Arten von Kapitalerträgen: Realisierte Kursgewinne, Zinsen, Dividenden, alles unterliegt der Abgeltungsteuer zuzüglich Soli, unabhängig ob es sich um in- oder ausländische Wertpapiere handelt. Bei ausländischen Aktien gibt es jedoch eine Besonderheit – und die führt dazu, dass die Steuerlast insgesamt sinkt.
Der Quellensteuerabzug erfolgt zuerst – dadurch sinkt der Soli
Denn dort wird im ersten Schritt zunächst die Quellensteuer abgeführt, je nach Land in unterschiedlicher Höhe. Zum Beispiel sind das in den USA 15,0%, in England 20,0% und in Schweden 30,0%. Mit den drei genannten Ländern, und weiteren, hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – ein Quellensteuersatz von bis zu 15,0% wird damit auf die inländische Kapitalertragsteuer angerechnet.
Die Kapitalertragsteuer sinkt dadurch entsprechend – und mit ihr die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Solidaritätszuschlags. Ein Beispiel: Der US-Konzern AT&T bietet derzeit eine Dividendenrendite von rund 4,0%. Bei investierten EUR 100.000 beträgt die Ausschüttung jährlich EUR 4.000. Ohne Berücksichtigung der Quellensteuer wären EUR 1.055 abzuführen, also etwa 26,4%. Der Soli-Anteil beträgt EUR 55.
Soli auf Kapitalerträge: Sparpotential mit ausländischen Aktien
Tatsächlich greift hier jedoch zuerst die Quellensteuer: 15,0% behält der amerikanische IRS ein. Durch das bestehende DBA ist dieser Betrag voll anrechenbar, die in Deutschland fällige Abgeltungsteuer reduziert sich damit von 25,0% auf 10,0%. Der Solidaritätszuschlag sinkt analog, denn dessen Berechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der inländischen Abgeltungsteuer. Die Quellensteuer bleibt außen vor.
Im Ergebnis sinkt die Steuerlast damit von 26,4% auf 25,6%, der abzuführende Betrag von EUR 1.055 auf EUR 1.022 und der Soli-Anteil von EUR 55 auf EUR 22 – eine Ersparnis von EUR 33 gegenüber einer inländischen Aktie mit identischer Dividendenrendite. Immerhin.
mli