Privatier: der Weg von brutto zu netto

Montag – für viele der erste Tag einer Arbeitswoche, die entscheidend zur Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards beiträgt. Im besten Fall dient das so erzielte Einkommen nebst Kostendeckung dem Vermögensaufbau. Wo liegt der Kipppunkt – ab welchem Vermögen ist der Lebensstandard unabhängig vom täglichen Erwerb dauerhaft gesichert? Neben der erwartbaren Rendite spielen Steuern und Abgaben eine wesentliche Rolle für den Privatier: der Weg von brutto zu netto.

09. März 2025

Privatier: der Weg von brutto zu netto

Zunächst: die Höhe des brutto – welche Renditeerwartung kann der Privatier realistisch unterstellen, um die Notwendigkeit des täglichen Erwerbs zu substituieren? Dazu häufig referenziert bleibt die sogenannte „4%-Regel“, gestützt durch eine Arbeit von Philipp Cooley, Carl Hubbard und Daniel Walz aus dem Jahr 1998 – in der Vergangenheit ließen sich jährlich 4% des investierten Vermögens entnehmen, vor Steuern und inflationsindexiert, dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohne vollständigen Vermögensverzehr für mindestens 30 Jahre, sehr häufig auch länger. Hier unterstellen wir als ausreichend vorsichtig eine dauerhaft entnahmefähige Rendite von 3,5% p.a.. Zusätzliche Annahme: diese Rendite wird erzielt durch Zinserträge und Dividenden – das heißt regelmäßig steuer- und abgabenpflichtig. Aus investierten EUR 1,4 Millionen fallen so monatlich EUR 4.167 brutto; davon abzugeben: Steuern sowie Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.

Abgeltungsteuer

Bei Eingang der oben unterstellten Zinserträge und Dividenden führt die Bank zunächst Abgeltungsteuer und – immer noch – Solidaritätszuschlag in Höhe von zusammen rund 26,4% an das Finanzamt ab. Lediglich die ersten EUR 1.000 bleiben seit 2023 steuerfrei, davor waren es EUR 801.

Krankenversicherung

Selbstverständlich muss sich auch krankenversichern wer ausschließlich von Kapitalertrag und Vermögen lebt. Mangels Arbeitgeber entfällt dessen Zuschuss – der Privatier ist also den gesamten Beitrag allein schuldig. Die Kosten einer privaten Krankenversicherung sind dabei fix, wie mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) berechnet einkommensabhängig unter Berücksichtigung eines fiktiven Mindesteinkommens und der Beitragsbemessungsgrenze. Kapitalerträge sind vollständig beitragspflichtig, der durchschnittliche Satz für 2025 beträgt 16,5% – inklusive Zusatzbeitrag, jedoch natürlich ohne Anspruch auf Krankentagegeld.

Pflegeversicherung

Neben der Kranken- ist auch die Pflegeversicherung Pflicht. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,6%, wer über 23 Jahre alt ist und keine Kinder hat muss weitere 0,6%-Punkte abgeben. Es gilt die Bemessungsgrundlage analog der GKV.

Aus der Günstigerprüfung folgt gegebenenfalls eine Steuererstattung

Die Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung sind innerhalb bestimmter Grenzen steuerlich abzugsfähig. Daraus, sowie in Abhängigkeit der absoluten Höhe der Kapitalerträge im Steuerjahr, kann sich eine durchschnittliche Steuerlast unter 26,4% ergeben – im Rahmen der Steuererklärung erhält der Privatier eine Erstattung auf zunächst zu viel abgeführte Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag.

Der Weg von brutto zu netto: Die Abgabenlast steigt auf bis zu 39,0%

Was also bleibt übrig, nach sämtlichen Abzügen? Den Weg von brutto zu netto zeigt die nachfolgende Tabelle (zum Vergrößern klicken); in Abhängigkeit des investierten Vermögens und angenommen Steuerklasse 1, Steuerjahr 2024, gesetzlich kranken- und pflegeversichert, aktuelle Beitragssätze, 30 Jahre alt, keine Kinder.

Aus monatlich EUR 4.167 brutto werden also EUR 2.720 netto – in etwa deutscher Durchschnitt. Die Abgabenlast beträgt dabei 34,7%. Für jährliche Kapitalerträge von bis zu rund EUR 100.000 steigen die Abzüge auf circa 39,0% an. Anschließend wirken die Effekte „flat Tax“ Abgeltungsteuer und Beitragsbemessungsgrenze – die prozentuale Abgabenlast sinkt, zum Beispiel auf noch 31,4% bei jährlichem Kapitalertrag von EUR 250.000. Ein eigenfinanziertes „Grundeinkommen“ von – dauerhaft – rund EUR 1.200 netto pro Monat ist ab einem investierten Vermögen von EUR 571.000 und mit einer Abgabenlast von 23,3% möglich.

cbe